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Aufgaben des Schulamtes

Aufgaben des Staatlichen Schulamts

Die Aufgaben der Staatlichen Schulämter sind vielseitig. Auf dieser Seite können Sie sich umfassend darüber informieren.

  • personelle und organisatorische Rahmenbedingungen
  • schaffenbedarfsgerechte Personalzuweisung
  • Klassenbildung
  • vergleichbare Lernbedingungen für alle Schulen herstellen
  • Mobile Reserven einsetzen
  • Religionsunterricht sichern
  • M-Klassen, P-Klassen und Vorkurse schulübergreifend einrichten
  • Zusammenarbeit der Schulen koordinieren
  • Überweisung von Schülern an die Förderschulen
  • Sprengeländerungen
  • Alle diese Aufgaben werden in enger Zusammenarbeit mit den Schulleitungen und der Regierung erfüllt.
  • nachhaltige Professionalisierung und berufliche Weiterentwicklung der Lehrkräfte
  • Praktikums- und Betreuungslehrer/innen bestellen
  • Beteiligung an der Durchführung der 2. Lehramtsprüfung
  • Konzept zur systematischen Nachwuchsförderung erarbeiten
  • Dienstliche Beurteilungen erstellen für FunktionsinhaberInnen
  • Beteiligung bei Probezeitbeurteilungen und Verwendungsaussagen
  • Informationen über den Leistungsstand der Lehrkräfte einer Schule einholen
  • Sicherung der Unterrichtsqualität
  • Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung auf Basis vergleichbarer Standards
  • effiziente Verwendung der Lehrerstunden gewährleisten
  • intensive und stetige Erziehungsarbeit der Schulen sichern
  • Qualitätssicherungsprozesse systematisch durchführen
  • Schulleitungen unterstützen bei deren Maßnahmen für einen pädagogisch, didaktisch und methodisch hochwertigen Unterricht
  • Einrichtung schulischer Betreuungsangebote fördern (Mittagsbetreuung, Ganztagsschulen)
  • Schulbesuche durchführen
  • analysieren und erörtern der schulischen Leistungen z.B. bei Vergleichsarbeiten oder Abschlussprüfungen
  • Zielsetzungen mit Schulen vereinbaren
  • interne Evaluation an Schulen unterstützen
  • Aufbau einer systematischen Feedback-Kultur
  • Beratung der Schulen bei Fragen des Unterrichts, der Erziehung, schulrechtlichen und schulorganisatorischen Fragen und bei Verwaltungs- und Organisationsabläufen
  • Initiativen der Schulen begleiten
  • Innere Schulentwicklung fördern
  • fachliche und rechtliche Neuerungen transparent machen und Akzeptanz bei den Betroffenen herstellen
  • Auskunft und Hilfe für Ratsuchende
  • Darstellung der Arbeit der Schulen in der Öffentlichkeitvermitteln, beraten und entscheiden bei personellen und pädagogischen Konflikten
  • Vernetzung der Schulen untereinander
  • Information der rechtlichen Leiter über wesentliche Neuerungen

Schulräte sind Dienstvorgesetzte von Lehrkräften und Schulleitern. Sie

  • pflegen vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Personalvertretung
  • führen Versetzungen und Abordnungen im Schulamtsbezirk durch
  • genehmigen Dienstbefreiungen und Dienstreisen
  • vollziehen die Vergabe von Prämien und Zulagen
  • achten auf die Einhaltung amtlicher Vorgaben
  • überprüfen Beschwerden und unterstützen Lehrkräfte
  • stellen die Einhaltung dienst- u. arbeitsrechtlicher Bestimmungen sicher

Schulräte vermitteln zwischen verschiedenen Interessengruppen wie Elternschaft, Sachaufwandsträger und Lehrerkollegien. Sie informieren die Öffentlichkeit über besondere Leistungen der Schulen und stellen Innovationen auch der Öffentlichkeit und der Presse vor.

Schulräte nutzen moderne Wege der Kommunikation und der Datenverarbeitung
und pflegen kontinuierlich die notwendigen Daten.
Sie sorgen für fachgerechte und effiziente Verwaltung und Gestaltung des Schul- und Unterrichtswesens, legen Fachstatistiken an und analysieren Langzeitentwicklungen.

  • Erfüllung übertragener Aufgaben vom Staatsministerium oder der Regierung
  • U. a. Ausübung der Aufsicht für private Grundschulen und Mittel-/Hauptschulen
  • Gemeinsames Festlegen der Aufgabenbereiche
  • Möglichkeit der Bildung eines Schulamtsverbundes mit benachbarten Schulämtern
  • Etablierung gemeinsamer Verfahrensabläufe und Standards